Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 13.09.1999 | LG Göttingen, 08.12.1999

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94 U   

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https://dejure.org/1999,6550
FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94 U (https://dejure.org/1999,6550)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1999 - 5 K 7173/94 U (https://dejure.org/1999,6550)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 5 K 7173/94 U (https://dejure.org/1999,6550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteueranspruch als Masseanspruch gegen den Konkursverwalter; Lieferung des Geschäftsgrundstücks des Gemeinschuldners; Einstufung der Umsatzsteuer (USt) aus der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände im Konkurs als Massekosten oder als konkursfreie ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Umsatzsteuer als Masseschuld bei modifizierter Freigabe eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 97
  • ZInsO 2000, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Ein Fall der "modifizierten" Freigabe im Sinne des vom Beklagten in bezug genommenen Urteils des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 274, liege nicht vor.

    Im Streitfall sei entsprechend dem BFH-Urteil vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, aaO., von einer "modifizierten" Freigabe auszugehen.

    Sie führt dazu, daß der Gegenstand in der Konkursmasse verbleibt (BFH, Urteile vom 24.09.1987 - V R 196/83-, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 873; vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, aaO., jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Darüber hinaus hat der BFH (Urteil vom 07.11.1995 - VII R 26/95-, BFH/NV 1996, 379) die Grundsätze der Rechtsprechung zur Sicherungsübereignung (insbesondere BFH, Urteil vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, aaO.) auch im Fall der "Freigabe" grundpfandsrechtbelasteter Grundstücke angewandt.

  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Die gebotene umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung in Fällen der Veräußerung beziehungsweise Zwangsversteigerung von mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücken einerseits und der Verwertung von Sicherungsgut im Konkurs andererseits, hat der BFH im übrigen auch im Urteil vom 06.06.1991 - V R 115/87-, BStBl II 1991, 817, damit begründet, daß es in beiden Fällen um die Verwertung von Massegegenständen durch absonderungsberechtigte Gläubiger gehe.

    In diesem Fall wäre durch die steuerfreie Grundstückslieferung ein die bisherige Steuerfestsetzung übersteigender Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG aus der Errichtung der Betriebshalle ausgelöst worden, der ebenfalls als Massekosten gemäß § 58 Nr. 2 KO durch Steuerbescheid gegen den Konkursverwalter hätte festgesetzt werden müssen (BFH, Urteil vom 06.06.1991 - V R 115/87-, aaO.; Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, aaO.).

  • BFH, 29.11.1993 - V B 93/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Gleichwohl ist der Entscheidung zu entnehmen, daß der BFH die verschiedenen Absonderungsrechte gleich behandelt (vgl. auch BFH, Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, BFH/NV 1995, 331).

    In diesem Fall wäre durch die steuerfreie Grundstückslieferung ein die bisherige Steuerfestsetzung übersteigender Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG aus der Errichtung der Betriebshalle ausgelöst worden, der ebenfalls als Massekosten gemäß § 58 Nr. 2 KO durch Steuerbescheid gegen den Konkursverwalter hätte festgesetzt werden müssen (BFH, Urteil vom 06.06.1991 - V R 115/87-, aaO.; Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, aaO.).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Sie führt dazu, daß der Gegenstand in der Konkursmasse verbleibt (BFH, Urteile vom 24.09.1987 - V R 196/83-, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 873; vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, aaO., jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Der Jahressteuerbescheid ist im Verhältnis zum Vorauszahlungsbescheid verfahrensrechtlich unabhängig (BFH, Urteil vom 29.11.1984 - V R 146/83-, BStBl II 1985, 370 ).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Das materielle Ergebnis der im Kalenderjahr positiv oder negativ entstandenen Umsatzsteuer wird für die Zukunft ausschließlich aus dem Jahressteuerbescheid festgestellt (BFH, Urteil vom 17.03.1994 - V R 39/92-, BStBl II 1994, 538 ).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Darüber hinaus hat der BFH (Urteil vom 07.11.1995 - VII R 26/95-, BFH/NV 1996, 379) die Grundsätze der Rechtsprechung zur Sicherungsübereignung (insbesondere BFH, Urteil vom 12.05.1993 -XI R 49/90-, aaO.) auch im Fall der "Freigabe" grundpfandsrechtbelasteter Grundstücke angewandt.
  • BFH, 13.07.1994 - I B 6/94

    Antrag auf Fortsetzung des Rechtsstreits

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    Gleichwohl ist der Entscheidung zu entnehmen, daß der BFH die verschiedenen Absonderungsrechte gleich behandelt (vgl. auch BFH, Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, BFH/NV 1995, 331).
  • FG Köln, 30.10.1989 - 8 K 4740/88
    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94
    In der praktischen Konsequenz wurde er als "Erfüllungsgehilfe" des Konkursverwalters tätig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.10.1989 -8 K 4740/88-, Umsatzsteuerrundschau - UStR - 1990, 381).
  • AG Göttingen, 22.08.2002 - 71 IN 65/01

    Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens; Berücksichtigung der durch

    Da der Antrag als unbegründet abgewiesen worden ist, hat jeweils die Antragstellerin gem. § 4 InsO i.V.m. § 91 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen (LG Bielefeld ZInsO 2000, 118; FK-InsO/Schmerbach § 13 Rz. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2581
OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99 (https://dejure.org/1999,2581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.1999 - 13 U 61/99 (https://dejure.org/1999,2581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 1999 - 13 U 61/99 (https://dejure.org/1999,2581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 198
  • NZI 2001, 72
  • BB 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 94, 2220 = BGHZ 126, 181) hat der Geschäftsführer einem Neugläubiger, der in der Phase der Konkursverschleppung Forderungen gegen die GmbH erlangt hat, das negative Interesse zu ersetzen.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Da § 266 a StGB ein echtes Unterlassungsdelikt ist, setzt die Verwirklichung des Tatbestandes voraus, daß die Erfüllung der Handlungspflicht dem Geschäftsführer tatsächlich möglich gewesen sein muß, d.h. der Geschäftsführer muß trotz Zahlungsfähigkeit der GmbH nicht gezahlt haben (BGH NJW 97, 130, 132; NJW 97, 133, 134; Dreher, StGB, § 266 a Rn. 12; Lackner, StGB, 22. Aufl., § 266 a Rn. 10).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Der Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung beurteilt sich nach dem Kosteninteresse (BGH NJW-RR 96, 1210 = WM 96, 1563; BGHN ZM 99, 21).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Diese Rechtsbeziehung der Beteiligten sind zunächst unabhängig von Konkurs und von der Versäumung der Konkursantragspflicht (vgl. im einzelnen dazu BGH NJW 99, 2183).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Da § 266 a StGB ein echtes Unterlassungsdelikt ist, setzt die Verwirklichung des Tatbestandes voraus, daß die Erfüllung der Handlungspflicht dem Geschäftsführer tatsächlich möglich gewesen sein muß, d.h. der Geschäftsführer muß trotz Zahlungsfähigkeit der GmbH nicht gezahlt haben (BGH NJW 97, 130, 132; NJW 97, 133, 134; Dreher, StGB, § 266 a Rn. 12; Lackner, StGB, 22. Aufl., § 266 a Rn. 10).
  • BGH, 08.03.1999 - II ZR 159/98

    Anspruch eines Sozialversicherers auf Schadensersatz wegen verspäteter

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Zu ersetzen ist vielmehr nur das negative Interesse bzw. der Vertrauensschaden, der z.B. in Form von Vorleistungen oder Aufwendungen, die der vertragliche Neugläubiger in Folge des Vertragsschlusses mit der konkursreifen GmbH erbracht hat, entstanden sein könnte (vgl. BGH NJW 99, 2182; Baumbach-Hoeck, GmbHG, § 64 Rn. 26; Scholz, GmbHG, § 64 Rn. 37 ff).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96

    Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 13 U 61/99
    Eine Umkehr der Beweislast (so OLG Düsseldorf VersR 99, 372) ist nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Dieser Umstand rechtfertigt es jedoch nicht, dem Beklagten das Risiko der Sachverhaltsaufklärung aufzuerlegen (vgl. OLG Hamm, ZIP 2000, 198, 199; OLG Frankfurt, ZIP 1995, 213, 216; Diller/Powietzka, EWiR § 266a StGB 1/2000, 455, 456; Wussow, WJ 1999, 121; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143 a.A.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 289, 290; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1124; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 372 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 71, 73; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 410, 411; OLG Düsseldorf, GmbHR 2000, 1261; OLG Naumburg, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 7 U 76/98; OLG Naumburg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 U 39/99; Pape/Voigt, WiB 1996, 829, 833).

    Abgesehen davon wird in den Fällen, in denen die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers zwischen den Parteien ernsthaft in Streit steht, in aller Regel von einem der Betroffenen ein Insolvenzantrag gestellt; der Sozialversicherungsträger kann sich dann auf den (vorläufigen) Insolvenzverwalter als Zeugen berufen (vgl. OLG Hamm, ZIP 2000, 198, 199; OLG Frankfurt, ZIP 1995, 213, 216; Diller/Powietzka, EWiR § 266a StGB 1/2000, 455, 456).

  • AG Hamburg, 30.05.2005 - 67a IN 222/05

    Abwicklung eines Finanzdienstleisters: Stellung des Abwicklers;

    Da jedoch die in § 2 des Gesellschaftsvertrags als Gegenstand des Unternehmens genannten Geschäfte untersagt wurden und diese die wesentliche Tätigkeit der Schuldnerin ausmachten, sind die Überlegungen der ganz überwiegenden und zutreffenden Meinung entsprechend heranzuziehen, nach denen die in § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO genannte wirtschaftliche Tätigkeit auch Maßnahmen im (gesellschaftsrechtlichen) Abwicklungsstadium umfaßt (vgl. LG Hamburg, ZInsO 2000, 118; Gerhardt, in: Jaeger, Insolvenzordnung, Bd. 1, 2004, § 3, Rn. 25).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.05.2003 - 14 O 20/03

    Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur

    Der Tatbestand des § 266 a StGB kann grundsätzlich nur dann verwirklicht werden, wenn der Arbeitgeber im Fälligkeitszeitraum die Möglichkeit zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hatte (BGHZ 134, 304; OLG Hamm ZIP 2000, 198, 199; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 690).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10548
LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08.12.1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 61
  • Rpfleger 2000, 176
  • ZInsO 2000, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der

    Vielmehr wird die Rücknahme des Insolvenzantrages in den Fällen, in denen der Schuldner die in § 305 Abs. 1 InsO genannten Erklärungen und Unterlagen nicht vollständig abgegeben hat und der Aufforderung des Insolvenzgerichts, das Fehlende zu ergänzen, nicht innerhalb eines Monats nachkommt, vom Gesetz fingiert: § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO bestimmt ausdrücklich, daß in derartigen Fällen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen gilt, wobei das Gesetz weder eine ausdrückliche Mitteilung an den Schuldner von dem Eintritt dieser Wirkung verlangt (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Mai 2000 - 2 W 81/00 - LG Göttingen, DZWIR 2000, 119 [120] = Rpfleger 2000, 176; Wenzel in Kübler/Prütting, InsO, Stand: 6. Lieferung 2000, § 305, Rdn. 9 b), noch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts über diese Frage vorsieht oder dem Insolvenz- oder einem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit einräumt, diese einmal eingetretene gesetzliche Wirkung wieder abzuändern.
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Die Rücknahme des Antrags wird nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Ausschlußfrist durch Gesetz fingiert, wobei das Gesetz weder eine ausdrückliche Mitteilung an den Schuldner von dem Eintritt der Wirkung fordert (LG Göttingen, DZWIR 2000, 119 [120] = Rpfleger 2000, 176; Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 6. Lieferung 2000, § 305 Rdnr. 9 b)) noch dem Insolvenzgericht oder den Rechtsmittelinstanzen die Möglichkeit einräumt, nach Ablauf der Frist die einmal eingetretene gesetzliche Wirkung wieder abzuändern.
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

    Gegen (formlose) Mitteilung des Insolvenzgerichts vom 15. Mai 2000, gegen die sich die mit dem Beschluß des Landgerichts vom 19. Juni 2000 beschiedene Erstbeschwerde gerichtet hatte, war - wie das Landgericht in jenem Beschluß zutreffend entschieden hat - bereits kein Rechtsmittel nach der Insolvenzordnung gegeben (vgl. allgemein: Senat ZIP 2000, 1449 [1450] = ZInsO 2000, 401; Senat, ZIP 2000, 1397 = NZI 2000, 317 = ZInsO 2000, 349; Senat, Beschluß vom 21. Juni 1999, 2 W 142/99; OLG Naumburg, Beschluß vom 15.03.2000, 5 W 28/00; LG Berlin, ZInsO 2000, 349; LG Göttingen, Rpfleger 2000, 176 = DZWIR 2000, 119; LG Göttingen, NZI 2000, 280 = InVo 2000, 242; LG Schwerin, ZInsO 1999, 413 = DZWIR 1999, 341).
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